Wer überprüft Biowein - Teil I


Wie bei allen ökologischen Lebensmitteln gibt es auch für Biowein Prüfstellen und Siegel, die garantieren (sollen), dass der Biowein tatsächlich "bio" ist.
In der Serie "Wer überprüft Biowein?" geben wir einen Überblick über die am häufigsten verwendeten Zertifikate und Siegel der Kontrollstellen und Anbauverbände.

Teil I: EG-Öko-Verordnung
Die EG-Öko-Verordnung ist quasi der kleinste gemeinsame Nenner beim Anbau von Bio-Produkten. Die Verordnung wurde im Lauf der Jahre immer wieder erweitert oder angepasst. Sie regelt beim Bio-Weinbau, welcher Dünger und welche chemischen Hilfsmittel (Herbizide, Funizide, Insekizide) verwendet werden dürfen und wie der Boden bewirtschaftet wird. Ein kompletter Verzicht auf chemische Mittel ist für Winzer allerdings kaum sinnvoll, da einige Krankheiten (Mehltau) und Insekten nicht nur die ganze Ernte zerstören, sondern auch die Rebstöcke schädigen können.
Durch die EG-Öko-Verordnung ist festgelegt, welche Produkte den Zusatz "Bio" oder "Öko" im Namen tragen dürfen, um Missbrauch einzuschränken. Winzer, die das Biosiegel der EU für ihren ökologisch hergestellten Wein verwenden wollen, müssen sich von einer unabhängigen Kontrollstelle zertifizieren lassen. Durch die Kontrollnummer auf dem Etikett der Weinflasche kann nachvollzogen werden, welche Kontrollstelle den Winzer zertifiziert hat.
Im Bild rechts ist die deutsche Veriante des Bio-Siegels für Produkte nach EG-Öko-Verordnung zu sehen. Es gibt noch eine europäische Variante, die aber kaum Bedeutung in Deutschland hat.
Wer kreativ tätig werden möchte, kann der EG beim Entwerfen eines neuen Bio-Logos helfen.

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